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Umweltverträglichkeitsprüfung
Ziel des Bundesgesetzes über die Prüfung der
Umweltverträglichkeit ist - unter Einbindung der betroffenen
BürgerInnen - die umfassende und integrative Beschreibung und Bewertung
der Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt. Noch vor der
Verwirklichung des Projekts können dadurch mögliche nachteilige
Auswirkungen auf Schutzgüter frühzeitig erkannt, verhindert oder
zumindest verringert werden. Die Schutzgüter sind: Menschen, Tiere,
Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft,
Sachgüter und Kulturgüter. Projektwerbern steht ein interdisziplinäres
Expertenteam und unser gesamtes Dienstleistungsspektrum zur Verfügung.
Wir tragen mit umfangreicher Beratungstätigkeit, der Erstellung von
Studien, Sachverständigengutachten und Einreichunterlagen zur
Konzeption und Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung
(UVE) und zur erfolgreichen Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) bei.
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