Trink- und Mineralwasser
Trinkwasser muss qualitativ hohen
Anforderungen entsprechen, damit es für den menschlichen Gebrauch geeignet
ist. Um diese Qualität zu gewährleisten, werden von BIUTEC folgende im Ausmaß
unterschiedliche Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung
(BGBl. II/304/2001) sowie gemäß § 50 Lebensmittelgesetz 1975 bzw. § 73 Lebensmittelsicherheits-
und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) durchgeführt:
| Routineuntersuchung: |
Physikalische und bakteriologische Untersuchung |
| Standarduntersuchung: |
Chemisch-physikalische und bakteriologische Untersuchung |
| Volluntersuchung: |
Chemisch-physikalische und erweiterte bakteriologische Untersuchung
sowie Pestiziduntersuchung |
BIUTEC ist europaweit das einzige
Unternehmen, das (Multiparameter)-Methoden zur routinemäßigen Untersuchung
(Screening und Quantifizierung) von derzeit ca. 570 Pestiziden durchführt.
Probenvorbereitung und Analyse der Pestizide erfolgen bei BIUTEC
vollautomatisiert. Dies und die Detektion der Analyten über Massenspektrometer
führen zu einer deutlich verbesserten Qualität der Messergebnisse durch höhere
Selektivität und Sensitivität und weiters zu erheblich günstigeren
Analysenpreisen.
Neben Pestiziden kann das Trinkwasser bei der Trinkwasseruntersuchung
auch auf folgende Parameter untersucht werden:
Halogenierte, aromatische und aliphatische
Kohlenwasserstoffe
BTEX, LHKW
Schwermetalle
Erweiterte bakteriologische Untersuchungen z.B. Pseudomonas
aeruginosa
Grenzwertvorgaben sind gemäß
Trinkwasser-Verordnung, BGBl. Teil II Nr. 304/2001. und gemäß § 50
Lebensmittelgesetz 1975 bzw. § 73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
einzuhalten.
BIUTEC bietet auch Planung, Kontrolle und
Überwachung von Trink- und Brauchwasseraufbereitungsanlagen an.
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