Klärschlamm und Müllkompost
Beim Einsatz von Klärschlamm oder Müllkompost als
Düngemittel sind die Qualitätskriterien in den Gesetzen und Verordnungen
des jeweiligen Bundeslandes (z.B. NÖ Klärschlammverordnung, Stmk. Klärschlammverordnung)
bzw. Landes einzuhalten. Wir bieten hierzu die Durchführung der
entsprechenden Untersuchungen und die Erstellung der
Unbedenklichkeitserklärung an.
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