FAQ - Häufig gestellte Fragen
zum Thema Boden und Abfall:
Zählt Boden auch zu den Abfällen ?
Wann sind chemische Untersuchungen von Boden und Abfall erforderlich ?
Wann sind chemische Untersuchungen von Bodenaushub nicht erforderlich ?
Warum sind die chemischen Untersuchungen von Boden und Abfall
überhaupt erforderlich ?
Was ist das Ziel einer Boden- bzw. Abfalluntersuchung ?
Welcher Aufwand ist für Boden- bzw. Abfalluntersuchungen erforderlich ?
Warum sollten bzw. müssen die Probenahmen und die Beurteilungen durch dieselbe
befugte Fachperson oder Fachanstalt durchgeführt werden ?
Wie lange dauert eine chemische Analyse von Böden und Abfällen ?
Zählt Boden auch zu den Abfällen ?
Boden, der im Zuge von Bautätigkeiten (z.B. Aushub)
anfällt, unterliegt grundsätzlich auch dem Abfallrecht (z.B.
Abfallwirtschaftsgesetz, Abfallverzeichnis-Verordnung,
Bundes-Abfallwirtschaftsplan) und muss entsprechend gehandhabt werden.
Werden jedoch begrenzte Mengen von Bodenaushub (max. 7500 t mit weniger
als 5 Volums-% bodenfremder Bestandteile) im selben Bereich, in dem sie
ausgehoben wurden, wieder eingebaut und geben die Informationen über die
Vornutzung bzw. die lokale Belastungssituation unter Einbeziehung früherer
Immissionssituationen keine Hinweise über mögliche Verunreinigungen, so
bestehen keine besonderen Anforderungen für die Umlagerung am selben
Grundstück oder im selben Baustellenbereich (jedenfalls im selben Baulos)
sofern
die visuelle Kontrolle beim Aushub keine
Hinweise auf eine Verunreinigung ergibt,
durch die Umlagerung keine Änderung der Nutzung bewirkt wird,
der humose Oberboden getrennt erfasst und wieder als
Oberbodenmaterial eingesetzt wird,
die gesamte Menge an Bodenaushub, die bei der Umlagerung von
einem Grundstück auf ein Nachbargrundstück verlagert wird, nicht mehr als
7.500 t beträgt und
eine entsprechende Dokumentation durch den Bauherrn erfolgt.
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Wann sind chemische Untersuchungen von Boden
und Abfall erforderlich
Die fachgerechte Entsorgung und (Wieder-)Verwertung von
Boden und Abfällen ist durch verschiedene Gesetze geregelt, z.B.
Deponieverordnung und Abfall-verzeichnisverordnung,
Bundes-Abfallwirtschaftsplan. Sämtliche Stoffe, die dem Abfallrecht
unterliegen (und damit auch Boden) und als Abfall anfallen, müssen jener
Abfallart zugeordnet werden, die den Abfall in seiner Gesamtheit am besten
beschreibt. Ist für die Zuordnung des Abfalls die Kenntnis seiner chemischen
Zusammensetzung erforderlich, so ist diese durch eine sachverständige
Beurteilung auf Basis einer chemischen Analyse der relevanten Parameter
nachzuweisen.
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Wann sind chemische Untersuchungen von
Bodenaushub nicht erforderlich ?
Für Bodenaushub, der einer Beseitigung zugeführt werden
soll, kann die Zuordnung auch ohne analytische Beurteilung erfolgen, wenn
aufgrund der Kenntnis der Herkunft des Bodenaushubs eines Standortes
(insbesondere der Vornutzung und der lokalen Belastungssituation unter
Einbeziehung früherer Immissionssituationen) und der visuellen Kontrolle beim
Aushub keine Verunreinigung zu vermuten ist (siehe hierzu die
Kleinmengenregelungen der Deponieverordnung).
Im Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2001, Teilband Leitlinien zur
Abfallverbringung und Behandlungsgrundsätze, ergänzt durch die Änderung der
AbfallverzeichnisVO vom April 2005, existiert eine Kleinmengenregelung für die
Verwertung von Bodenaushub (Kap. 3.19.1.1 c.)). Beträgt der bei einem
Bauvorhaben insgesamt anfallende Bodenaushub nicht mehr als 2.000 t und ist
auf Basis der Beurteilung der Herkunft des Bodenaushubs (insbesondere der
Vornutzung und der lokalen Belastungssituation unter Einbeziehung früherer
Immissionssituationen) und der visuellen Kontrolle beim Aushub keine
Verunreinigung zu vermuten, so kann auf eine analytische Beurteilung
verzichtet werden, wenn die Unbedenklichkeit der Verwertung entsprechend
dokumentiert wird.
In beiden Fällen sind bei der Zuordnung des Bodenaushubs zu Abfallarten die
entsprechenden Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung zu beachten.
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Warum sind die chemischen Untersuchungen von
Boden und Abfall überhaupt erforderlich ?
Ein geschulter und erfahrener Chemiker
kann bereits während der Probenahme eine erste Einschätzung hinsichtlich der
Eigenschaften und Schadstoffgehalte des Bodens oder Abfalls sowie der
Abfallart vornehmen. Zahlreiche Schadstoffe sind jedoch nicht offensichtlich
erkennbar, insbesondere wenn sie in diffuser Form vorliegen. Dazu bedarf es
der chemischen Untersuchung im Labor, wie es z.B. in der Deponie-VO
vorgegeben ist.
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Was ist das Ziel einer Boden- bzw.
Abfalluntersuchung ?
Auf Basis der Ergebnisse der Untersuchung
kann die ökologisch und ökonomisch bestgeeignete und allen Rechtsvorschriften
genügende Entsorgungs- oder (Wieder-) Verwertungsmöglichkeit gefunden
werden.
Folgende Fragestellungen können relevant sein:
Klassifizierung der Abfälle und Zuordnung zu
Abfallarten
Zulässigkeit der Deponierung
Langzeitverhalten der Abfälle bei der Deponierung
Einhaltung der Richtlinien für Verfüllungen und Rekultivierungen
bei Klärschlämmen: Zulässigkeit der Verwertung in der
Landwirtschaft
bei Kompost: Qualitätskriterien zur Verwertung
Eignung von Abfällen für spezielle Behandlungsmethoden und
Behandlungsanlagen
Entwicklung und Optimierung von abfallbezogenen Verfahren
Bilanzierung von Stoffströmen
bei Verdachtsflächen und Altlasten: Identifizierung,
Untersuchung, Beurteilung und Sanierung
Die Beurteilung der
Untersuchungsergebnisse erfolgt in Form von Gutachten, grundlegenden Charakterisierungen
(Gutachten gemäß Deponieverordnung), Gefährdungs-abschätzungen oder
Prüfberichten.
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Welcher Aufwand ist für Boden- bzw.
Abfalluntersuchungen erforderlich ?
Grundsätzlich gilt: der Aufwand ist umso größer, je
weniger Informationen im Vorfeld zur
Verfügung stehen
komplexer die Abfallzusammensetzung ist (Heterogenitätsgrad,
Mischung verschiedener Abfälle)
komplexer die Standortverhältnisse sind, wobei der Aufwand in der
Reihe Landwirtschaft, Wohngebiet < städtischer Ballungsraum <
industrieller Ballungsraum < einfacher Gewerbe- oder
Industriestandort mit
(langjähriger) gleich bleibender Nutzung < komplexer Gewerbe- oder
Industriestandort mit langjähriger, häufig wechselnder Nutzung zunimmt
detaillierter die Fragestellungen zu beantworten sind, wobei der
Aufwand in der Reihe Untersuchung der mittleren
Schadstoffbelastung < Höchstwertbestimmung <
Untersuchung der räumlichen Schadstoffverteilung
zunimmt.
Der Aufwand bei der Probenahme
(Beprobungsdichte, Anzahl der Stichproben und qualifizierten Stichproben) ist in
Normen festgelegt, z.B. ÖNORM S 2121: Probenahme von Böden für die Durchführung
einer Abfalluntersuchungen, ÖNORM S 2123 Teil 1-5: Probenahmepläne für Abfälle
und richtet sich nach Kriterien, wie der Abfallmenge, der Art, in welcher der
Abfall vorliegt (z.B. Haufen, flüssiger Abfall), der Standortgröße und der
vermuteten Verteilung der Schadstoffe.
Für die chemische Untersuchung ist
grundsätzlich je angefangene 1.500 t mindestens 1 Probe (Feldprobe,
Sammelprobe, qualifizierte Stichprobe) heranzuziehen. Für die Erstellung einer
grundlegenden Charakterisierung kann eine Reduktion auf 1 untersuchte Probe je 7.500 t
erfolgen, wenn die grundlegende Charakterisierung vor Beginn der Aushub- oder
Abräumtätigkeit erfolgt.
Die Erfahrung zeigt, dass zumeist die
Kosten für die Untersuchung einer größeren Probenzahl durch Einsparungen bei
den Entsorgungskosten mehr als aufgewogen werden.
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Warum sollten bzw. müssen die Probenahmen und die
Beurteilungen durch dieselbe befugte Fachperson oder Fachanstalt durchgeführt
werden ?
Der Probenehmer liefert aufgrund der
Ersteinschätzung des Materials wichtige Informationen für die spätere
Beurteilung des untersuchten Materials. Auf Basis der Abfallbeschreibung kann
der für eine Beurteilung erforderliche Untersuchungsumfang festgelegt bzw. auf
das unbedingt notwendige Ausmaß reduziert werden. Die Informationen dienen
auch zur Prüfung der Plausibilität der Messergebnisse.
Für die Erstellung einer grundlegenden Charakterisierung gemäß Deponieverordnung bzw. zur
Beurteilung der (Wieder-)Verwertbarkeit müssen die Probenahmen, die
überwiegende Anzahl der Analysen und die grundlegenden Charakterisierungen von derselben
befugten Fachperson oder Fachanstalt durchgeführt werden.
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Wie lange dauert eine chemische Analyse von
Böden und Abfällen ?
Am ersten Arbeitstag erfolgt die
Herstellung von Extrakten, Aufschlüssen und wässrigen Auszügen (Eluaten).
Metallaufschlüsse müssen vor der Analyse gemäß Normvorschrift mehrere Stunden
gelagert werden.
Die Herstellung des Eluates erfolgt durch Auslaugung des Probenmaterials mit
Wasser über 24 Stunden. Da einige möglicherweise enthaltene Schadstoffe nur
geringe Stabilität in wässriger Lösung aufweisen und die Analyse unmittelbar
nach Ablauf der 24 Stunden erfolgen muss, werden Eluate im Routinebetrieb nur
in der Zeit von Montag bis Donnerstag angesetzt.
Die Messergebnisse der einzelnen Untersuchungsparameter werden auf formale
Richtigkeit und auf Plausibilität überprüft. Bei formal richtigen aber
unplausiblen Daten werden die Messungen wiederholt. Auf Basis der
Messergebnisse kann im Einzelfall zur nachfolgenden Beurteilung eine
Erweiterung des Untersuchungs-umfanges erforderlich werden.
Im Normalfall dauern daher die chemischen Untersuchungen einschließlich der
nachfolgenden Beurteilung durchschnittlich 7 Arbeitstage, bei großer
Probenzahl, großem Untersuchungsumfang oder komplexer Fragestellung
durchschnittlich 10 Arbeitstage.
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