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Einstufung von Abfällen
Auf Basis der entsprechenden nationalen Gesetze
(EU-Richtlinien 75/422/EWG und 91/689/EWG, in Österreich:
Abfallverzeichnisverordnung, i.d.g.F.) beurteilen wir den Abfall
hinsichtlich seiner Art, seiner Herkunft und seiner Gefährlichkeit und
ordnen dem Abfall einen Abfallcode und gegebenenfalls eine nähere
Spezifizierung zu. Aufgrund dieser Einstufung erfolgt dann die
entsprechende Verwertung oder Behandlung des Abfalls durch einen dazu
berechtigten Abfallsammler oder Abfallbehandler.
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