Überprüfung von Betriebsanlagen
Für eine Vielzahl umweltrelevanter Betriebsanlagen
sind in der einschlägigen Gesetzgebung Überprüfungen erstmalig im Zuge
der Zulassung (Errichtung, Veränderung) und regelmäßig während des
Betriebs vorgeschrieben. Zu unseren Aufgaben zählt daher
(z.B. gemäß § 82b der Gewerbeordnung) die Überprüfung der
Gesetzeskonformität der Anlage, die Bewertung von Änderungen, die
Durchführung von Messungen und die Auswertung der Messdaten sowie die
Ausstellung der Prüfbescheinigung.
Zurück
|