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Ausstufung von Abfällen
Für
gefährlichen Abfall, der grundsätzlich einer
Ausstufung unterziehbar ist, finden wir die günstigste und effizienteste
Möglichkeit zur gesetzeskonformen Verwertung und Behandlung. Bei Bedarf
führen wir die erforderlichen Untersuchungen zum Nachweis des
Nichtzutreffens der
gefahrenrelevanten Eigenschaften durch und erstellen
die Ausstufungsbeurteilung und die Ausstufungsanzeige gemäß der geltenden
nationalen Gesetze (entsprechend Richtlinie 91/689/EWG i.d.g.F., in
Österreich
Festsetzungsverordnung).
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