| |
Abfallwirtschaftskonzept
In Österreich wurde mit dem
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG, BGBl. 102/2002)
die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für
Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20
Arbeitnehmer beschäftigt sind, als Betreiberpflicht festgelegt. Das
Abfallwirtschaftskonzept dient dazu, die Umsetzung der Grundsätze des
AWG (Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen) zu dokumentieren.
Für unsere betrieblichen Auftraggeber erstellen wir im Rahmen der jeweiligen
nationalen Gesetze Abfallwirtschaftskonzepte für die Errichtung und
Inbetriebnahme einer Anlage (im Zuge des Genehmigungsansuchens), bei
genehmigungspflichtigen Änderungen einer Altanlage und bei Überschreitung
der Grenze von 20 Arbeitnehmern in der Anlage. Im Rahmen unserer Tätigkeit
analysieren wir sämtliche relevanten Prozessabläufe hinsichtlich möglicher
Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungspotentiale. Die Fortschreibung
bestehender Abfallwirtschaftskonzepte und die Beratung in allen Fragen der
Abfallwirtschaft sehen wir selbstverständlich ebenfalls als unsere Aufgaben
an.
Auch für Betriebe mit 20 oder weniger Mitarbeitern lohnt sich üblicherweise
ein Abfallwirtschaftskonzept, weil dadurch ein Überblick über die
Abfallsituation geschaffen wird, Einsparungspotentiale offenbart werden und
damit langfristig Kosten eingespart werden können.
Zurück
|